Erben mehrere Personen gemeinsam, entsteht automatisch eine Erbengemeinschaft — mit allen Chancen und Reibungspunkten, die gemeinsames Eigentum mit sich bringt. Ich begleite Erbengemeinschaften von der ersten Einigung über Verwaltungsfragen bis zur fairen, rechtssicheren Auseinandersetzung des Nachlasses.
Gemeinschaftliches Eigentum, gemeinsame Entscheidungen
Solange der Nachlass nicht auseinandergesetzt ist, gehört er den Miterben zur gesamten Hand — wichtige Entscheidungen erfordern grundsätzlich Einstimmigkeit, laufende Verwaltungsmaßnahmen die Mehrheit. Genau hier entstehen die häufigsten Konflikte: über den Verkauf einer Immobilie, die Nutzung eines Hausrats oder die Verteilung von Erträgen.
Wege zur Auseinandersetzung
- Einvernehmlicher Auseinandersetzungsvertrag zwischen allen Miterben
- Verkauf und Erlösteilung, insbesondere bei Immobilien im Nachlass
- Erbteilsübertragung an Miterben oder Dritte
- Teilungsversteigerung als letztes Mittel, wenn keine Einigung gelingt
Ich vertrete Ihre Interessen in Verhandlungen mit den übrigen Miterben, entwerfe tragfähige Auseinandersetzungsverträge und setze Ihre Ansprüche notfalls gerichtlich durch — stets mit dem Ziel, eine für alle Beteiligten wirtschaftlich sinnvolle Lösung zu erreichen, bevor der Streit eskaliert.
Wenn ein Miterbe blockiert
Verweigert ein Miterbe die Mitwirkung, sind Sie nicht handlungsunfähig: Ich prüfe Ansprüche auf Zustimmung zu ordnungsgemäßer Verwaltung, die Möglichkeit einer Teilungsklage und — bei zerstrittenen Erbengemeinschaften — die Bestellung einer Nachlassverwaltung oder eines Testamentsvollstreckers als neutrale Instanz.
Sie sind Teil einer Erbengemeinschaft und suchen eine tragfähige Lösung? Vereinbaren Sie ein Erstgespräch. Verwandte Themen: Pflichtteil und Nachlassabwicklung.