Ein Testament ist mehr als ein Formular — es ist die verbindliche Übersetzung Ihres Willens in eine Sprache, die vor Gericht, Banken und Grundbuchämtern Bestand hat. Ich begleite Sie von der ersten Idee bis zur rechtssicheren Formulierung, damit Ihr letzter Wille später keine Auslegungsfragen offenlässt.

Welche Testamentsform passt zu Ihnen?

Ob eigenhändiges Testament, notarielles Testament oder Ehegattentestament (Berliner Testament) — die passende Form hängt von Ihrer familiären Situation, Ihrem Vermögen und Ihren Zielen ab. Im Erstgespräch kläre ich mit Ihnen, welche Lösung Streit unter den künftigen Erben am zuverlässigsten vermeidet.

  • Einzeltestament mit klarer Erbeinsetzung und Ersatzerbenregelung
  • Berliner Testament für Ehe- und eingetragene Lebenspartner
  • Vermächtnisse, Auflagen und Teilungsanordnungen
  • Vor- und Nacherbschaft bei komplexeren Vermögensverhältnissen

Der Erbvertrag als bindende Alternative

Anders als ein Testament kann ein Erbvertrag nicht einseitig widerrufen werden — das schafft Verbindlichkeit, etwa wenn eine Erbeinsetzung an eine Gegenleistung wie Pflege oder eine Hofübergabe geknüpft ist. Ich prüfe mit Ihnen, ob diese Bindungswirkung in Ihrer Situation Sicherheit schafft oder ob Sie die Flexibilität eines Testaments benötigen.

Erbschaftsteuerlich mitgedacht

Freibeträge und Steuerklassen wirken sich unmittelbar auf die Gestaltung aus. Ich beziehe erbschaftsteuerliche Aspekte von Beginn an in die Testamentsgestaltung ein, damit Ihre Nachlassplanung nicht nur zivilrechtlich, sondern auch steuerlich durchdacht ist.

Sie möchten Ihr Testament aufsetzen oder ein bestehendes überprüfen lassen? Vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch — oder lesen Sie weiter zu verwandten Themen wie dem Pflichtteil oder der Beantragung eines Erbscheins.