Wer als naher Angehöriger durch ein Testament übergangen wird, steht dem Nachlass nicht schutzlos gegenüber: Das Pflichtteilsrecht sichert Kindern, Ehegatten und unter Umständen den Eltern einen Mindestanteil am Nachlasswert. Ich setze Ihre Pflichtteilsansprüche durch — und verteidige Sie ebenso gegen unberechtigte Forderungen, wenn Sie selbst als Erbe in Anspruch genommen werden.

Wer hat Anspruch auf den Pflichtteil?

Pflichtteilsberechtigt sind Abkömmlinge, der Ehe- oder eingetragene Lebenspartner sowie — wenn keine Abkömmlinge vorhanden sind — die Eltern des Erblassers. Der Anspruch entsteht nur, wenn diese Personen durch Testament oder Erbvertrag von der Erbfolge ausgeschlossen wurden.

Pflichtteil berechnen und durchsetzen

Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, berechnet auf Grundlage des Nachlasswerts zum Todeszeitpunkt. Damit diese Berechnung nachvollziehbar ist, steht Ihnen als Pflichtteilsberechtigtem ein Auskunftsanspruch gegen die Erben zu — ich fordere für Sie ein vollständiges Nachlassverzeichnis ein und prüfe die Bewertung von Immobilien, Unternehmensanteilen und sonstigem Vermögen.

  • Auskunfts- und Wertermittlungsanspruch gegenüber den Erben
  • Berechnung und außergerichtliche Durchsetzung des Zahlungsanspruchs
  • Pflichtteilsergänzungsansprüche bei Schenkungen zu Lebzeiten
  • Verjährung im Blick — der Anspruch verjährt regelmäßig nach drei Jahren

Pflichtteilsstrategien für Erblasser

Auch wenn Sie selbst testieren möchten, lohnt ein Blick auf das Pflichtteilsrecht: Pflichtteilsklauseln, lebzeitige Übertragungen oder ein Pflichtteilsverzicht können spätere Auseinandersetzungen vermeiden. Ich berate Sie, welche Gestaltung zu Ihrer Familiensituation passt.

Sie vermuten, dass Ihnen ein Pflichtteil zusteht, oder möchten sich gegen eine Forderung absichern? Vereinbaren Sie ein Erstgespräch. Verwandte Themen: Erbengemeinschaft und Nachlassabwicklung.