Geht ein Unternehmen im Erbfall auf die nächste Generation über, entscheidet die rechtzeitige Planung darüber, ob der Betrieb handlungsfähig bleibt oder in einer zerstrittenen Erbengemeinschaft zerrieben wird. Ich berate Inhaberinnen und Inhaber kleiner und mittlerer Unternehmen sowie Freiberufler-Praxen bei der erbrechtlichen Absicherung ihrer Nachfolge.

Warum Unternehmensnachfolge besondere Sorgfalt braucht

Ein Betriebsanteil lässt sich nicht wie ein Sparbuch gleichmäßig unter mehreren Erben aufteilen. Ohne klare Regelung drohen Stimmrechtskonflikte, Pflichtteilszahlungen, die Liquidität binden, oder eine Erbengemeinschaft, die operative Entscheidungen blockiert. Ziel meiner Beratung ist eine Nachfolge, die das Unternehmen trägt statt zu belasten.

Bausteine einer tragfähigen Nachfolgeregelung

  • Abstimmung von Testament oder Erbvertrag mit Gesellschaftsvertrag und Nachfolgeklauseln
  • Vermeidung von Pflichtteilsansprüchen, die die Liquidität des Unternehmens gefährden
  • Lebzeitige Übertragung von Anteilen mit Nießbrauch- oder Rückforderungsvorbehalt
  • Regelungen für den Fall vorübergehender Geschäftsunfähigkeit (Vorsorgevollmacht für das Unternehmen)

Steuerlich mitgedacht, praktisch umgesetzt

Erbschaftsteuerliche Verschonungsregeln für Betriebsvermögen sind an strenge Voraussetzungen geknüpft. Ich arbeite bei Bedarf eng mit Ihrem Steuerberater zusammen, damit die zivilrechtliche Gestaltung und die steuerliche Planung ineinandergreifen — und begleite Sie ebenso bei der vorsorgenden Absicherung durch Vollmachten für den Vertretungsfall.

Sie möchten die Nachfolge Ihres Unternehmens rechtzeitig und rechtssicher regeln? Vereinbaren Sie ein Erstgespräch. Verwandtes Thema: Testament & Erbvertrag.