Ohne notarielles Testament verlangen Banken, Grundbuchämter und viele Behörden einen Erbschein, bevor sie Erben als solche anerkennen. Ich bereite den Antrag für Sie vollständig vor und begleite Sie durch das Nachlassgericht — damit sich das Verfahren nicht unnötig verzögert.

Wann Sie einen Erbschein brauchen

Liegt ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll vor, verzichten viele Institute auf einen Erbschein. In allen anderen Fällen — insbesondere bei gesetzlicher Erbfolge oder einem privatschriftlichen Testament — ist der Erbschein regelmäßig der einzige amtliche Nachweis Ihrer Erbenstellung.

Der Weg zum Erbschein

  • Zusammenstellung aller erforderlichen Urkunden (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden)
  • Formulierung des Antrags und der eidesstattlichen Versicherung
  • Vertretung gegenüber dem zuständigen Nachlassgericht
  • Klärung von Erbquoten bei mehreren Erben oder unklarer Verwandtschaftsfolge

Wenn die Erbfolge streitig ist

Legt ein Miterbe Widerspruch gegen einen Erbscheinsantrag ein oder bestehen Zweifel an der Wirksamkeit eines Testaments, wird aus dem Verwaltungsvorgang schnell ein streitiges Verfahren. Ich vertrete Ihre Interessen vor dem Nachlassgericht und, wenn nötig, in einem sich anschließenden gerichtlichen Verfahren.

Sie benötigen einen Erbschein oder sind unsicher, ob Ihr Fall einen erfordert? Vereinbaren Sie ein Erstgespräch. Verwandtes Thema: Nachlassabwicklung.